§ 1 Vertragsgegenstand
Hiermit werden zwischen Markus Hitzler, MBA und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten (in der Trainings-Praxis Heiligenstädter Lände 15/14, 1190 Wien, im Freien, sonstigen Sportanlagen, zu Fitnessreisen, etc.) gelten, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Markus Hitzler, MBA übt als Tätigkeiten eine gewerbliche Tätigkeit (Gewerbewortlaut: Erstellung von Trainingskonzepten für gesundheitsbewusste Personen) aus. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – diese ist online auf www.markus-hitzler.at zu finden. Der Kunde akzeptiert mit der erstmaligen Teilnahme an einem Trainings von Markus Hitzler, MBA (gleich ob kostenloses Probetraining oder kostenpflichtiger Service) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen
1. Markus Hitzler, MBA verpflichtet sich, den Kunden ein Sportprogramm unter Anleitung, in einer Gruppe von mindestens 3 Personen, oder als Personal-Training allein, zu bieten.
2. Die Dauer einer Sporteinheit beträgt normalerweise 50 Minuten. Je nach Art der konsumierten Dienstleistung kann der Trainingsstandort seitens Markus Hitzler, MBA vorgegeben (Gruppentrainings, Kurse & Workshops) oder in Absprache vereinbart sein.
§ 3 Terminvereinbarung / Stornierung
1. Der/die Teilnehmer/in an Gruppentrainings / Kursen / Workshops ist verpflichtet, sich im Vorhinein (72 Stunden vorab) für die jeweilige Trainingseinheit anzumelden – schriftlich per Mail, SMS oder einen sonstigen möglichen Kommunikationsweg. Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in nicht spätestens 48 Stunden vor Beginn der Gruppen-Trainingseinheit / des Kurses / des Workshops die Teilnahme storniert oder sich von der ausgewählten Veranstaltung abmeldet, gilt die Dienstleistung dennoch als konsumiert und wird ggf. trotzdem in Rechnung gestellt. Bei Einzeltrainings gilt eine Stornofrist von 24 Stunden.
2. Sollte ein Termin durch Markus Hitzler, MBA weniger als 24 Stunden vor der geplanten Trainingseinheit abgesagt werden, erhält der/die Teilnehmer/in einen gleichwertigen Ersatz für diese Einheit – er/sie kann sich eine Ersatztrainingseinheit aus den regulären Gruppentrainings aussuchen. Die Refundierung eines Kursbeitrages an den/die Kunden/Kundin statt der Konsumation einer alternativen Trainingseinheit ist nicht möglich.
3. Ein Abbruch der Trainingseinheit / des Kurses / Workshops durch den/die Teilnehmerin, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
4. Sobald ein Outdoor-Termin feststeht und zu diesem Zeitpunkt schlechtes Wetter ist, kann der Termin durch Markus Hitzler, MBA abgesagt, oder wenn möglich nach Indoor verlegt werden (siehe Trainings-Praxis Markus Hitzler, Heiligenstädter Lände 15/14, 1190 Wien). Erfolgt keine Absage oder örtliche Verschiebung, findet der Termin am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der/die Teilnehmer/in ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
5. Terminabsagen können in Ausnahmefällen (Quarantäne, Ausgangssperren, Beschluss der Regierung, usw.) auch spontan und kurzfristig seitens Markus Hitzler, MBA erfolgen. In diesem Fall gilt ein Ausnahmezustand und höhere Gewalt, es kann aus diesem Grund keine Rückerstattung erfolgen.
§ 4 Kosten & Bezahlung
1. Ein einmaliges Probetraining ist sowohl bei den Gruppen-Trainings als auch den Personal-Trainings (pro Person zum halben Preis) möglich. Bei Kursen und Workshops sind keine Probeeinheiten möglich.
2. Die Kosten für jeweilige Trainings ergeben sich aus der aktuellen Preisliste, welche auf der Homepage (www.markus-hitzler.at) ersichtlich sind.
3. Alle Trainings / Kurse / Workshops sind vorab des Trainings per Bank an Markus Hitzler, MBA oder in bar in der Trainingseinheit zu begleichen.
4. Der Kunde erhält eine Rechnung mit detaillierter Leistungsbeschreibung in elektronischer Form.
5. Solange der Trainingsbeitrag nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
§ 5 Sonstige Kosten
Es fallen für den Kunden keine sonstigen Kosten an.
§ 6 Sporttauglichkeit
1. Grundsätzlich versichert der/die Teilnehmer/in mit seiner/ihrer Anmeldung zu einem Training, sportgesund sowie sporttauglich, für die angebotenen Trainingseinheiten, zu sein. Im Zweifelsfall hat der/die Kund/in selbstständig eine ärztliche Befähigung für das Training einzuholen. Weiterhin versichert der/die Kund/in, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten. (dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten, usw.). Liegen akute gesundheitliche Probleme vor, hat der/die Kundin dafür Sorge zu tragen, sich vor Beginn einer sportlichen Aktivität, einer Untersuchung bei einem Facharzt zu unterziehen und eine ärztliche Sportfreigabe von ihm zu verlangen.
Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training ist sofort an Markus Hitzler, MBA zu berichten. Der/die Kund/in verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen.
2. Alle Fragen zum derzeitigen / bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind Markus Hitzler, MBA sofort mitzuteilen.
§ 7 Allgemeines
1. Die Teilnahme an den Trainingsterminen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Versicherung gegen Unfälle während der Trainingszeit und auf direktem Wege von und zur Trainingsstätte ist Sache des Kunden / der Kundin.
§ 8. Urheberrechte / Veröffentlichungen
Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf der Webseite www.ipws.at obliegt ausschließlich Markus Hitzler, MBA. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch Markus Hitzler, MBA.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen
1. Beide Parteien – der Kunde / die Kundin und Markus Hitzler, MBA – verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
2. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, sollten Termine aufgrund von höherer Gewalt und/oder dem Ausruf eines Notstandes kurzfristig nicht stattfinden.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden benötigen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.